Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Einbeck (red). Besonderes häufig muss die Feuerwehr in der Zeit um Silvester Hilfe leisten. Durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern kommt es in dieser Zeit vermehrt zu Bränden oder Verletzungen. Mit diesem Infoblatt möchten wir Ihnen einige Tipp an die Hand geben, damit Sie einen gesunden und schadenfreien Start in das neue Jahr erleben!

Verwenden Sie grundsätzlich nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur in autorisierten Geschäften und Läden. In den letzten Jahren sind vermehrt "Schwarzmarkt-Feuerwerkskörper" in den Umlauf gelangt. Erwerben und verwenden Sie diese auf keinen Fall! Sie können unkalkulierbar reagieren, sei es eine zu kurze Zündzeit, eine zu laute oder zu heftige Detonation oder eine nicht berechenbare Flugbahn. Bei der Verwendung dieser Feuerwerkskörper bringen Sie sich, Ihre Familie und Freunde, sowie Menschen, Tiere und Sachwerte in eine erhebliche Gefahr! Nur zugelassenes Feuerwerk, zu erkennen an der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) ist erlaubt.

Verändern Sie keinesfalls Feuerwerkskörper in ihrer Bauart oder bündeln Sie keinesfalls Feuerwerkskörper. Auch diese reagieren unkalkulierbar. Lagern Sie die Feuerwerkskörper bis zur Silvesternacht kühl und trocken und bewahren Sie diese getrennt von Zündquellen wie Feuerzeugen und Streichhölzern auf. Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen der Feuerwerke im Vorfeld in Ruhe (am besten am Tag in nüchternem Zustand) durch und machen Sie sich mit den Gegebenheiten des jeweiligen Feuerwerkskörpers vertraut. Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht in geschlossen Räumen an! Beim Abbrennen des Feuerwerks nehmen Sie nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton mit ins Freie. Bewahren Sie neue, unangezündete Feuerwerkskörper an einem sicheren Ort auf und decken Sie sich zum Abbrennen jeweils nur mit Kleinmengen ein.

Starten Sie Raketen oder Feuerwerksbatterien nur von geeigneten Freiflächen oder der Straße aus. Achten Sie darauf, dass die Flugkörper senkrecht nach oben starten können. Klassische Raketen starten Sie am sichersten aus einer leeren Flasche, die in einer Getränkekiste platziert ist. Starten Sie Raketen oder Feuerwerksbatterien niemals schräg von einem Balkon. Beachten Sie, dass Feuerwerksflugkörper (auch Geschosse aus Signal- oder Schreckschusspistolen) eine freie Flugbahn benötigen und bei Ihrer Flugbahn nirgends auf Hindernisse treffen dürfen. Richten Sie niemals Raketen, Böller, Schreckschusswaffen oder Feuerwerksbatterien gegen Menschen und Tiere.

Zünden Sie extrem laute Knallkörper (Kanonenschläge) nicht in der unmittelbaren Nähe von Menschen oder Tieren (Gefahr von Gehörschäden und Verbrennungen).

Nach dem Anzünden nicht explodierte Feuerwerkskörper sind unbedingt liegen zu lassen! Sie sind nicht berechenbar und könnten jederzeit später explodieren.

Beachten Sie regionale Komplettverbote (z. B. Altstädte) zum Zünden von Feuerwerkskörpern! Schließen Sie in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren. Lagern Sie in der Silvesternacht keine brennbaren Gegenstände wie Altpapier o.ä. auf dem Balkon. Halten Sie zum Löschen von Entstehungsbränden geeignete Kleinlöschmittel wie Feuerlöscher, Löschdecken oder gefüllte Wassereimer bereit.

Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden kann, verlassen Sie umgehend den Raum, schließen sie die Türen, alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112 und informieren Sie Nachbarn und Anwohner. Dann warten Sie auf die Feuerwehr, um diese bei der Ankunft einweisen zu können.

Sollten Sie sich dennoch Brandverletzungen infolge der o.a. Gefahren zugezogen haben, kühlen Sie diese sofort unter kaltem Wasser und alarmieren Sie bei Bedarf den Rettungsdienst über den Notruf 112. Sprechen Sie auch unbedingt mit Ihren Kindern über diese Hinweise und seien Sie Ihnen diesbezüglich auch ein gutes Vorbild, damit der Start ins neue Jahr ein unfallfreier wird!

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255