Northeim (lpd). Die soziale Integration sowie die Bildung und Teilhabe von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern, ist das Ziel des so genannten Bildungspaketes. Die auf Antrag gewährten Leistungen sind für Kinder gedacht, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit dem kürzlich verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ ergeben sich auch Änderungen für das Bildungs- und Teilhabepaket.
So werden die Beträge für das Schulbasispaket, das eine angemessene Schulausstattung des Kindes beispielsweise mit Schulranzen, Taschenrechner, Stiften oder Heften sicherstellen soll, erhöht. Jeweils zum 1. August eines Jahres erfolgt eine Bezuschussung von 100 Euro (bislang 70 Euro) sowie zum 1. Februar von 50 Euro (bisher 30 Euro).
Auch der Betrag für die soziale und kulturelle Teilhabe des Kindes, beispielsweise für Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder der Freiwilligen Feuerwehr, für Musikunterricht, Schwimmkurse – auch Babyschwimmen – oder die Teilnahme an Freizeiten, wurde erhöht. Im Bewilligungszeitraum stehen den Kindern nun monatlich 15 Euro (bisher 10 Euro) zur Verfügung.
Zudem übernimmt der Landkreis Northeim ab dem 1. August 2019 auch die vollen Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte oder der Schule.
Weitere Informationen rund um die Leistungen des Bildungspaketes sowie Antragsformulare sind im Internet unter www.Landkreis-Northeim.de/bildungspaket abrufbar.
Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bildungspaketes unter der Telefonnummer (05551) 708 - 144 oder 779 zur Verfügung.