Einbeck (red). Die Grundsteuern 2019 werden in Höhe der für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 29.3. bzw. 15.4.., 15.05., 15.08. und 15.11.2019 fällig, Jahresbeträge bis 15,- € am 15.08.2019, Jahresbeträge bis 30,- € zu je einer Hälfte am 15.02. und am 15.08.2019. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden ebenfalls zu den vorgenannten Terminen fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die Grundbesitzabgaben 2019 in einem Betrag am 01.07.2019 fällig. Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht. Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten. Der nächste Vierteljahresbetrag ist am 15. August 2019 fällig.