Northeim (lpd). Derzeit sind das Kreishaus und die Außenstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, Präsenztermine werden für unabweisbare Angelegenheiten ermöglicht (eine Ausnahme gilt für die Zulassungsstellen). Leider wird die Pandemielage auch im neuen Jahr weiterhin bestimmend sein, und den Kontakt mit anderen Personen beeinträchtigen. Über welchen Zeitraum ist derzeit nicht vorhersehbar. Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, gleichzeitig aber den Bürger*innen möglichst die regulären Dienstleistungen anbieten zu können, gelten ab Montag (11.01.2021) für Kontakte zur Kreisverwaltung angepasste organisatorische Regelungen.
Zur Vermeidung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus sollte der Kontakt zur Kreisverwaltung vorrangig telefonisch oder schriftlich stattfinden.
Ist dies nicht möglich, werden (wieder) Präsenztermine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung zu den gewohnten Servicezeiten ermöglicht.
Es wird ferner darum gebeten, Termine möglichst auf eine Person zu begrenzen, es sei denn, für den Termin sind zwingend mehrere erforderlich.
Wird ein vereinbarter Termin wahrgenommen, werden die Besucherinnen und Besucher um größtmögliche Umsicht und die Einhaltung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften gebeten.
Foto: Kölling