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Dienstag, 29. April 2025 Mediadaten wsr.tv
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Landkreis Northeim (red). Es ist eine kleine Nummer, die tagtäglich Leben rettet: Der 11. Februar ist seit 2009 jährlicher „Tag des Notrufs“. Die Nummer, die im Landkreis Northeim in der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (ILS) in der Northeimer Von-Menzel-Straße landet, ist „leider noch nicht in allen Köpfen“, betont Sven Helmold, bei der Kreisfeuerwehr Northeim für die Brandschutzerziehung zuständig. 

Insbesondere Kinder, die regelmäßig in Kindergärten und Schulen die Brandschutzerziehung genießen, wissen, wann die 112 zu wählen ist: Immer dann, wenn die Feuerwehr benötigt wird, beispielsweise bei Bränden, bei volllaufenden Kellern oder auslaufenden Gefahrstoffen, aber auch, wenn der Rettungsdienst vonnöten ist, etwa bei Unfällen oder medizinischen Problemen. Erwachsene kommen bei der Unterscheidung zwischen der 112 und 110 schon manches Mal ins Schleudern. „Die Notrufnummer 112 zu kennen, kann im Ernstfall nicht nur Zeit sparen, sondern ist auch im Urlaub hilfreich, da sie europaweit gilt und mit europäischen SIM-Karten auch aus den USA, Australien und Neuseeland funktioniert“, erklärt Helmold.

Die Brandschutzerzieher weisen darauf hin, dass niemand Angst haben muss, beim Wählen des Notrufs etwas falsch zu machen. „Es liegt in der Natur der Sache, dass man beim Wählen der 112 aufgeregt ist - denn dann ist irgendetwas passiert. Aufgrund der strukturierten Notrufabfrage werden aber alle wichtigen Informationen vom Leitstellenpersonal notiert. Man muss also nur auf die gestellten Fragen antworten“, beruhigt Sven Helmold. Die Fragen sind dabei verhältnismäßig leicht zu beantworten: Wo ist der Notfallort? Wie sind Sie telefonisch zu erreichen? Was ist genau passiert? Sollte ein Eingreifen durch den Anrufer, beispielsweise eine Reanimation notwendig sein, so wird auch diese telefonisch angeleitet. Allerwichtigste Grundregel beim Absetzen eines Notrufs: Der Leitstellendisponent beendet das Gespräch. Erst, wenn alle Fragen der Mitarbeiter beantwortet sind, kann schnell und professionell entsprechend dem (Notfalls) geholfen werden. 

Nicht erlaubt ist hingegen früher wie heute der Notrufmissbrauch. Nach §145 StGB wird bestraft, „wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.“ Es drohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wird durch den Anruf ein unnötiger Einsatz ausgelöst, muss der Anrufer die Kosten dafür tragen.

Die Brandschutzerzieher der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim schulen Kinder, Erwachsene wie auch Senioren gleichermaßen. Informationen gibt es bei den Brandschutzerziehern um Sven Helmold über die Geschäftsstelle der Kreisfeuerwehr Northeim, 05551/708 8325 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Foto: Kreisfeuerwehr Northeim 

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