Northeim/Einbeck (lpd). Mit der seit Donnerstag für den Landkreis Northeim geltenden Allgemeinverfügung gilt für den Zutritt zu den Veranstaltungsstätten der Kreisvolkshochschule die 3G-Regel. Wer ein Angebot wahrnehmen möchte, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Unabhängig davon läuft der Betrieb der Kreisvolkshochschule (KVHS) in weiten Teilen weiter wie bisher. Die KVHS verfügt über ein Hygienekonzept. Sie erhebt Daten und dokumentiert diese. Generell zu beachten sind das Mindestabstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen. An Veranstaltungen, an denen die Teilnehmenden sitzend teilnehmen, kann die Maske am Platz abgenommen werden.
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Kreisvolkshochschule Northeim: 3G-Regel für Zutritt zu Veranstaltungsstätten
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