Northeim (lpd). Innerhalb der EU sollen die Führerscheine vereinheitlicht werden. Bis zum Stichtag am 19. Januar 2022 müssen daher alle, zwischen 1953 und 1958 geborene Personen, ihre rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine umtauschen. Für den Umtausch zum aktuellen Stichtag am 19.1.2022 bietet die Führerscheinstelle des Landkreises Northeim für die 1953 bis 1958 geborenen Führerscheinbesitzer: innen Sonderservice-Zeiten zur Beantragung des Umtauschs (rosa, grau) an.
Mittwoch, 12.01.2022 und Mittwoch, 19.01.2022:
- Zulassungsstellen Einbeck und Uslar: vormittags von 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Zulassungsstelle Northeim: nachmittags von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Auf Grund der derzeitigen Corona-Präventivmaßnahmen ist zu anderen Zeiten mit erheblichen Wartezeiten (teilweise im Außenbereich) zu rechnen. Daher sollte auf diese Mittwochstermine ausgewichen werden.
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis / Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Alter Führerschein
Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die ehemals ausstellende Behörde per E-Mail an den Landkreis Northeim senden.
Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € bei Zusendung oder 25,30 € bei Selbstabholung des Führerscheins an.
Grundsätzlich betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt schrittweise. Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch. Eine Übersicht über alle Stichtage für sämtliche Geburts- bzw. Ausstellungsjahre kann unter www.landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch eingesehen werden. Hier besteht grundsätzlich keine Eile.
Als Nächstes sind die Jahrgänge 1959 - 1964 zum Umtausch bis zum 19.01.2023 verpflichtet. Wird der Umtauschpflicht nicht nachgekommen, können voraussichtlich ab Mitte 2022 Geldbußen fällig werden.