Dassel (red). Sportvereine im Stadtgebiet Dassel können bis zum 31. März 2026 einen Zuschuss für ihre Jugendarbeit beantragen. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Sports, die im Ortsrecht der Stadt veröffentlicht ist.
Voraussetzung für die Förderung ist die Meldung der Gesamtmitgliederzahl sowie der Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Maßgeblich ist dabei der Stichtag 31. Dezember 2025. Auf dieser Basis wird der Zuschuss für die Jugendarbeit berechnet.
Das entsprechende Antragsformular steht online zur Verfügung. Es ist über den Bereich „Dienstleistungen“, anschließend „Formulare ausfüllen und absenden“, „PDF Download“ und „Sportförderung“ abrufbar. Die Stadt empfiehlt den Vereinen, die Unterlagen fristgerecht einzureichen.