Northeim (lpd). Das Jugendamt im Landkreis Northeim feiert zum 1. April 2024 sein 100-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass informiert die Kreisverwaltung über die wichtigen Aufgaben, die das Jugendamt wahrnimmt.
Durch das im Jahr 1924 in Kraft getretene Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) wurden im damaligen Deutschen Reich Jugendämter gegründet. Jedes Jugendamt ist dabei zweigliedrig zusammengesetzt: Es besteht auf der einen Seite aus dem Jugendhilfeausschuss und auf der anderen Seite aus der Verwaltung des Jugendamtes und seinen sozialpädagogischen Diensten.
Bereits im RJWG wurde das Prinzip der Nachrangigkeit festgeschrieben. Danach hat das Jugendamt für die Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Angebote – unter Wahrung der Selbstständigkeit der freien Träger – vor allem anzuregen und zu fördern und nur „gegebenenfalls“ selbst zu schaffen. Die festgeschriebenen Grundstrukturen der Jugendhilfe in Form eines dezentralen und dual getragenen Jugendhilfesystems von Kommunen und freien Trägern hat noch heute Bestand.
Im Jugendamt des Landkreises Northeim arbeiten rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier Fachbereichen, die Kinder, Jugendliche und Familien im gesamten Kreisgebiet unterstützen. Dabei arbeiten die Fachkräfte eng mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbänden zusammen. Um die Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellen zu können, bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Sprechzeiten an den Standorten Northeim, Kalefeld, Einbeck, Bad Gandersheim und Uslar an.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sowie die örtlichen freien Jugendhilfeträger und Wohlfahrtsverbände mit ihren Mitarbeitenden leisten mit viel fachlichem und persönlichem Engagement eine wertvolle Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Northeim. Sie stellen damit sicher, dass Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur die gewünschte, sondern auch notwendige Unterstützung erhalten und dass Kinder und Jugendliche selbstbewusst, stark und sicher aufwachsen und durchs Leben gehen können“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.
Harald Rode, Dezernent für Jugend und Soziales ergänzt, dass die Jugendhilfe und damit das Jugendamt einen großen Wandel durchlaufen hat und sich, wie die Gesellschaft insgesamt und auch das Leben der Familien, stets weiterentwickelt: „Die Herausforderungen und Ansprüche an das, was eine Verwaltung heute leisten muss, sind stark gestiegen. Allein das Aufgabenprofil des Jugendamtes macht deutlich, welchen wichtigen Beitrag die Jugendhilfe und alle beteiligten Akteure für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Northeim leisten“.
Heute ist das Jugendamt Northeim „Das Amt für besondere Lebenslagen“, verdeutlicht Jugendamtsleiterin Viktoria Bertram. Im Fokus der Tätigkeit steht die Dienstleistung, also die Beratung, aufsuchende Arbeit, lebenspraktische Unterstützung sowie präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Entgegen noch kursierender Vorurteile ist das Jugendamt kein rein regulierendes Amt. Vielmehr geht es darum, junge Menschen und Familien zu unterstützen und Hilfen anzubieten, um besondere Lebenslagen bewältigen zu können.
In den kommenden Jahren gilt es, den aktuellen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu begegnen. Zu diesen gehören beispielsweise veränderte Arbeitsbedingungen, fehlende Fachkräfte, die steigenden Belastungen von Familien aber auch Mitarbeitenden sowie die Entwicklungen im Kinderschutz.
Zum Hintergrund:
Die Aufgaben der Jugendämter sind vielfältig. Zum Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Northeim gehören unter anderem:
- Adoption
- Allgemeiner Sozialdienst
- Ausbildungsförderung
- Beistandschaften
- Beratungsangebote
- Beurkundungen
- Chance - Schulabsentismus
- Eingliederungshilfe-Case-Management
- Elterngeld
- Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Fachberatung Kindertagespflege und Vermittlung von Tagespflegepersonen
- Fachberatung Kindertagesstätten
- (erzieherischer) Kinder- und Jugendschutz
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendförderung
- Jugendberufsagentur
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Jugendhilfeplanung
- Familienberatungsstelle
- Finanzielle Förderung in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege
- Frühe Hilfen
- Pflegekinderdienst
- Qualitätsbeauftragte
- Unterhaltsvorschuss
- Verfahrenslotsen
- Vormundschaften und Pflegschaften
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
Der Aufgabenbereich Kindertagesstätten wird auf Grundlage einer Vereinbarung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahrgenommen. Daneben gibt es viele weitere Projekte und Angebote, die durch das Kreisjugendamt durchgeführt, gefördert, unterstützt oder begleitet werden.