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Montag, 14. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck. Die Flutkatastrophe Anfang Juni hat die Existenz vieler Menschen vor allem in Bayern und Baden-Württemberg zerstört. DEVK-Berater Marcel Wagener weiß, was Betroffenen jetzt hilft und welche Versicherungen für den Schaden aufkommen.

„Das Risiko durch Starkregen, Hochwasser oder auch Erdbeben und Lawinen wird nach wie vor unterschätzt“, sagt DEVK-Gebietsleiter Marcel Wagener. Verheerende Naturereignisse kommen immer häufiger und heftiger vor als früher. Leider sind fast die Hälfte der Haushalte nicht gegen solche Elementarschäden abgesichert. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind aktuell nur 54 Prozent aller Gebäude in Deutschland gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren versichert.

Starkregen kann jede Region treffen

Standardpolicen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken ausschließlich Schäden ab, die verursacht werden durch Leitungswasser, Brände, Blitzeinschläge, Stürme und Hagelschauer. Andere Elementarschäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Lawinen oder Erdbeben brauchen eine zusätzliche Police. „Bei der DEVK ist der Schutz gegen weitere Naturgefahren automatisch enthalten“, so Marcel Wagener, „es sei denn, Versicherte lehnen dies ausdrücklich ab.“ Wer ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, sollte prüfen, welche Naturrisiken in seiner Police abgedeckt sind. Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deshalb wesentlich häufiger Grund für Hausrat- und Gebäudeschäden als das Hochwasser großer Flüsse. Für alle, die es eilig haben, hat der Gebietsleiter einen Tipp: „Wer jetzt bei uns eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließt, hat bei Elementarschäden nur eine Wartezeit von zwei Wochen.“

Schnelles Handeln ist gefragt

Kommt die Überschwemmung, sollten Betroffene umgehend ihre Versicherung kontaktieren. Ist die Gefahr vorbei, zählt Schnelligkeit. „Das Wasser sollte so rasch wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden“, rät Marcel Wagener. Er empfiehlt, besonders hochwertige beschädigte Gegenstände zunächst noch nicht zu entsorgen, sondern sie zu sammeln, falls ein Gutachter sie nachträglich besichtigen möchte. „Es ist immer hilfreich, wenn die Geschädigten außerdem eine Liste mit allen zerstörten Gegenständen anlegen“, so der Versicherungsexperte. Fotos und Videos zur Dokumentation seien ebenfalls nützlich. Die DEVK zahlt bei Elementarschäden den Wiederaufbau in gleicher Art und Güte zum Neupreis.

Weitere Informationen erhalten Sie persönlich in den DEVK Geschäftsstellen der Region in 37574 Einbeck sowie 37154 Northeim oder online: https://marcel-wagener.devk.de/produkte/hauswohnen/naturgefahren/index.jsp

Foto: DEVK

 

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