Besucher*innen können sich in der Helios Klinik Bad Gandersheim jetzt online per QR-Code registrieren. Das verkürzt Wartezeiten, entlastet Mitarbeiter*innen und spart Papier. Immer im Einklang mit dem Datenschutz.
Die Helios Klinik Bad Gandersheim geht auch in Zeiten von Corona weiter digitale Wege. Mussten sich Besucher*innen bisher mittels Papierformular an der Rezeption der Klinik registrieren, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist dies nun auch online möglich. Über einen QR-Code gelangen Besucher*innen zu einem Online-Formular, in das sie ihre Daten eingeben können und Gesundheitsfragen beantworten müssen.
Entwickelt hat das System die Hildesheimer Firma ondamedia. „Auch wenn Patientenbesuche aufgrund des Besuchsverbots aktuell nur in Ausnahmefällen möglich sind und die Zahl der Besucher*innen überschaubar ist, gehen wir davon aus, dass eine Erfassung der Kontaktdaten auch nach Aufheben des Besuchsverbots notwendig ist. Durch die Registrierung per QR-Code können wir Wartezeiten verkürzen, unsere Mitarbeiter*innen an der Rezeption entlasten und gleichzeitig auch noch Papier einsparen. Andere Helios Kliniken haben bereits gute Erfahrungen mit der digitalen Besucherregistrierung gemacht“, erklärt Klinikgeschäftsführer Johannes Richter.
So funktioniert die digitale Registrierung: Im Eingangsbereich der Klinik hängt ein Plakat mit einem QR-Code aus. Besucher*innen scannen den QR-Code, folgen dem automatisch angezeigten Link und füllen das digitale Kontaktformular aus. Abfragt werden Kontaktdaten, Angaben zum besuchenden Patienten und Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit COVID-19. Sind alle Angaben gemacht, wird die Anmeldung digital geprüft. Kann der/die Besucher*in ins Haus erscheint als Bestätigung ein grüner Haken auf dem Display, der an der Rezeption vorgezeigt werden muss. Zusätzlich wird auf dem Handy ein Countdown angezeigt, der die zur Verfügung stehende Besuchszeit (aktuell eine Stunde) runterzählt. „Selbstverständlich ist aber auch die Registrierung mit Papier und Stift weiterhin möglich“, erklärt Johannes Richter. Datenschutz ist jederzeit gewährleistet Alle digitalen Datenerfassungen finden unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung statt und fußen auf der gesetzlichen Grundlage der niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Daten werden bereits bei der Eingabe in die Maske verschlüsselt, gemäß der Verordnung für drei Wochen gespeichert und danach vernichtet.