Göttingen (red). Das Amtsgericht Göttingen hat am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen Haftbefehl gegen einen 39-jährigen Mann aus Göttingen erlassen. Der Beschuldigte wird verdächtigt, am 4. November 2024 um 6:20 Uhr und am 14. November 2024 um 8:30 Uhr im 12. bzw. 5. Stock eines Wohnkomplexes am Maschmühlenweg 6 in Göttingen Brände gelegt zu haben. Die Feuer erloschen in beiden Fällen von selbst, und es entstand bislang ein unbekannter Sachschaden.
Der Beschuldigte ist bereits in drei weitere Verfahren wegen Sachbeschädigungen involviert. Ihm wird vorgeworfen, am 6. Oktober 2023 in 281 Fällen von Fahrzeugzerkratzungen im Bereich Nelkenwinkel, Rosenwinkel, Pfalz-Grona-Breite, Asternweg und Königsallee Schaden angerichtet zu haben. In einem weiteren Fall soll er am 19. April 2024 im Ostviertel 124 Fahrzeuge beschädigt haben, was einen Schaden von mindestens 124.000 Euro verursachte. Eine dritte Anklage bezieht sich auf 54 beschädigte Fahrzeuge am 6. August 2024 in den Bereichen Springstraße, Am Weendespring und Ernst-Fahlbusch-Straße, mit einem Schaden von mindestens 54.000 Euro.
Da in der Vergangenheit aufgrund der Sachbeschädigungen keine Untersuchungshaft verhängt werden konnte, änderte sich die Situation mit der Beantragung eines Haftbefehls aufgrund der versuchten schweren Brandstiftung. Die Ermittlungen dauern an.