Northeim (red). Auf der letzten Sitzung des Northeimer Kreistages vom 09. Juni haben die Mitglieder der SPD-Fraktion noch einmal die Bedeutung einer zeitnahen Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), besonders mit Blick auf die geplanten Vorranggebiete Windenergie, hervorgehoben.
Der von der Kreisverwaltung ausgearbeitete Entwurf zu Vorranggebieten für Windenergieanlagen versucht verschiedenste Aspekte, wie angemessene Abstände zur Wohnbebauung, Natur- und Artenschutz und die Vereinbarkeit mit anderen Bauvorhaben in Einklang zu bringen. Maßgeblich ist dabei das Erreichen des vom Land Niedersachsen dem Landkreis zugewiesenen Teilflächenwertes zum Ausbau erneuerbarer Energien, welcher sich nach Informationen vom 23. Mai noch einmal erhöhen wird. Um diesen Wert zu erreichen und dabei gleichzeitig einen angemessenen Abstand geplanter Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten zu erreichen, unterstützt die SPD-Fraktion eine Resolution an die Landesregierung, welche das Ziel verfolgt, bestimmte Waldflächen in die Planung von Vorranggebieten für Windenergie miteinzubeziehen. Es geht dabei vor allem um Kalamitätsflächen, also Waldbereiche, die bereits von größeren Sturmschäden betroffen sind. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben lassen dies nicht zu. Dennoch sollen Potentialflächen im Wald durch die Kreisverwaltung für künftige Planungen identifiziert werden.
Wir als Landkreis haben nur sehr geringen Einfluss auf die Landespolitik, bedenkt man die Höhe des Teilflächenwertes und die Frage der Vorranggebiete für Windenergie im Wald. Daher führen uns endlose Debatten hierzu nicht weiter, so Christian Krug, Mitglied im Umweltausschuss. Unser Ziel muss es sein, die Steuerungsfähigkeit bei der Ausweisung der Windenergieanlagen im Kreis zurückzuerlangen, um einen unkontrollierten Wildwuchs von Windrädern zu vermeiden. Das sind wir auch den Städten und Gemeinden schuldig, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis geschlossen haben, um den Ausbau der Windenergie gemeinsam zu planen, so Krug weiter. Schließlich muss auch eine Überlastung bestimmter Gebiete im Landkreis vermieden werden, die dadurch entstehen könnte, dass zwischenzeitlich Anlagen genehmigt werden müssen, weil der Entwurf des RROP noch nicht ausgelegt und dazu eingegangene Stellungnahmen noch nicht ausgewertet wurden.
Auch wird die erste Auslegung des Entwurfs des RROP Anregungen für eine Optimierung der geplanten Vorranggebiete liefern. Die Auslegung des Entwurfs ist für den Herbst geplant. Eine weitere Verzögerung wird es mit der SPD nicht geben, so der Fraktionsvorsitzende Uwe Schwarz.
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