Einbeck (red). Der Niedersächsische Landtag hat eine bedeutende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen: Die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten (HVB) wird wieder von fünf auf acht Jahre verlängert. Bis 2013 galt bereits eine achtjährige Amtszeit, bevor diese auf Betreiben der SPD auf fünf Jahre verkürzt wurde. Nun wird dieser Schritt rückgängig gemacht, wie die Landesregierung in der vergangenen Woche mitgeteilt hat. Die Neuregelung betrifft zukünftige Wahlen für Landräte sowie Bürgermeister.
Dr. Sabine Michalek begrüßt die Reform
Einbecks Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek zeigt sich erfreut über die Entscheidung. „Ich begrüße sehr, dass die Landesregierung der langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände jetzt gefolgt ist und die Rückkehr zu den acht Jahren rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl 2026 beschlossen wurde. So haben alle Beteiligten Planungssicherheit“, erklärt sie.
Dr. Sabine Michalek erklärte zudem, acht Jahre seien aus ihrer Sicht ein guter Zeitraum. Dies steigere die Attraktivität des Amtes und die Bereitschaft potenzieller Bewerberinnen und Bewerber, sich für ein solches Amt zur Verfügung zu stellen. Eine längere Amtszeit erlaube es, große Projekte besser vorzubereiten und umzusetzen.
„Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine überlappende Amtszeit mit der Wahlperiode des Stadtrates die Handlungsfähigkeit der Kommunalverwaltung auch während Wahlkampfzeiten sichert“, führt Dr. Michalek aus.
Besonders für strategische Entwicklungen und langfristige Vorhaben sei eine längere Amtszeit von Vorteil. „Eine längere Amtszeit hilft den Verantwortungsträgerinnen und -trägern, die wir Hauptverwaltungsbeamten ja sind, wirksam werden zu können - gerade auch im strategischen Bereich“, unterstreicht die Bürgermeisterin.
Hintergrund der Änderung
Laut Innenministerin Daniela Behrens sollen die längeren Amtszeiten die kommunale Verwaltung stärken: „Die steigenden Anforderungen erfordern spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Mit dieser Reform schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für qualifiziertes Personal.“
Herausforderungen wie die Energiewende, Digitalisierung oder der Wohnraummangel erfordern nachhaltige Lösungen, die mit längeren Amtszeiten effektiver umgesetzt werden können. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Foto: Privat