Einbeck (zir). Die Stadt Einbeck plant, sich mit der Stadionsporthalle am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beteiligen. Das Förderinstrument unterstützt Kommunen dabei, bedeutende Sportanlagen umfassend zu modernisieren. Für den aktuellen Projektaufruf stehen mehr als 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen öffentlich nutzbare Sportstätten, die grundlegend instandgesetzt oder energetisch aufgewertet werden sollen. Dazu zählen auch bauliche Ergänzungen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Bestehende Gebäude sollen möglichst erhalten bleiben, gleichzeitig müssen sie nach der Sanierung festgelegte energetische Ziele erreichen – unter anderem eine Effizienzklasse von 85 oder besser.
Unterstützt werden sowohl vorbereitende Planungsarbeiten als auch die spätere Umsetzung. Förderfähig sind beispielsweise energetische Fachplanungen, baubegleitende Leistungen sowie Planungen bis einschließlich der Leistungsphase 5 der HOAI. Der Bund stellt dafür Zuschüsse zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro zur Verfügung. In Einbeck ist aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen von einer erhöhten Förderquote auszugehen, sodass ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 Prozent und höchstens 55 Prozent anfällt. Eine Beteiligung Dritter ist möglich, bestimmte andere Bundesprogramme dürfen jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden.
Die Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Für die Interessenbekundung, die bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden kann, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Bei einer späteren Antragstellung muss zudem belegt werden, dass die Stadt den eigenen Finanzierungsanteil absichern kann.
Mehrere mögliche Vorhaben wurden verwaltungsintern geprüft. Die Tartanbahn scheidet aus, da das Projekt bereits vorangeschritten ist und kurz vor der Ausschreibung steht. Der geplante Kunstrasenplatz erfüllt für die erste Förderrunde noch nicht die notwendigen Voraussetzungen; für eine spätere Einreichung soll jedoch eine Projektskizze erstellt werden. Der Eigenanteil soll dabei maximal 10 Prozent betragen. Weitere Optionen will der Kulturausschuss in einer dritten Tranche beraten.
Besondere Bedeutung kommt der Stadionsporthalle zu. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 zeigt deutlichen Erneuerungsbedarf bei Technik, Gebäudehülle und Brandschutz, bescheinigt dem Baukörper aber eine solide Grundlage. Da sich das Projekt noch in einem frühen Stadium befindet, bietet es sich für das Förderprogramm besonders an. Die Studie kann dabei als Einstieg in die weiteren Planungsschritte dienen.
Die Verwaltung hat deshalb entschieden, die Sanierung der Stadionsporthalle im Interessenbekundungsverfahren anzumelden. Um die Teilnahmechancen zu erhöhen, sollen im Haushalt 2026 zunächst 700.000 Euro für weiterführende Planungsleistungen eingeplant werden. Diese Mittel sind für Fachplanungen, energetische Konzepte und Objektplanungen bis zur Leistungsphase 5 vorgesehen.
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