Einbeck (red). Ende letzter Woche ist der Stadt Einbeck über ihren Anwalt mitgeteilt worden, dass das Landgericht Göttingen dem gerichtlich bestellten Gutachter im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens für die Abgabe des Gutachtens zum Neustädter Kirchplatz eine Fristverlängerung bis 4. Dezember 2023 eingeräumt hat. Im August 2023 hatte der Gutachter bereits die not- wendigen Unterlagen von der Stadtverwaltung übersandt bekommen. Wir warten seither auf den Termin zur Vor-Ort-Begutachtung. Diese Sachlage ist sehr unbefriedigend, aber in der derzeitigen Situation durch die Stadt leider nicht zu ändern