Dassel (red). Die Stadt Dassel erinnert an die jährlich geltende Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Sie beginnt am 1. April und dauert bis einschließlich 15. Juli – dem Zeitraum der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sind alle Hundehalter in dieser Zeit verpflichtet, ihre Vierbeiner außerhalb geschlossener Grundstücke an der Leine zu führen. Ziel ist es, brütende Vögel sowie Rehkitze und andere Wildtiere vor Störungen und Gefahren zu schützen.
Als freie Landschaft gelten nicht nur Wälder und Felder, sondern auch Wege, Gewässer und selbst Flächen innerhalb bebauter Ortsbereiche, wenn sie nicht zu Gebäuden oder privaten Gärten gehören. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind lediglich Hunde, die im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder im Einsatz für Polizei, Bundespolizei oder Zoll geführt werden.
Nicht zur freien Landschaft zählen hingegen Straßen mit öffentlicher Widmung, Gebäude und Hofanlagen, Gärten, Gartenbauflächen sowie Parkanlagen im direkten Zusammenhang mit Gebäuden.
Verstöße gegen die Anleinpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt Dassel bittet alle Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Handeln zum Schutz der heimischen Tierwelt.